Informationen zu Fehlzeiten

Fehlzeiten: Entschuldigungen im Krankheitsfall

Zum Thema “Einhaltung der Schulpflicht” führt das Schulgesetz folgendes an:

“Die Eltern melden ihr schulpflichtiges Kind bei der Schule an und ab. Sie sind dafür verantwortlich, dass es am Unterricht und an den sonstigen verbindlichen Veranstaltungen der Schule regelmäßig teilnimmt und statten es angemessen aus.”

(§ 41, Abs. 1 des 7. Schulrechtsänderungsgesetzes vom 22.12.2011)

 

Damit liegt die Verantwortung zur Einhaltung der Schulpflicht eindeutig auf Seiten der Eltern. Erst mit dem Erreichen des 14. Lebensjahres wird eine Teilverantwortung auch auf die/den Jugendliche/n übertragen. In allen Verfahren im Falle eines Verstoßes gegen die Einhaltung der Schulpflicht werden Ihre Kinder dann auch persönlich einbezogen, so dass z. B. ein Bußgeldverfahren auch bzw. nur gegen die Schülerin oder den Schüler eingeleitet werden kann.

 

Aus dieser Verpflichtung heraus entsteht für Sie beispielsweise die Notwendigkeit, Ihr Kind im Krankheitsfall wie folgt abzumelden:

  1. Am Morgen des ersten Fehltages melden Sie Ihr Kind im Sekretariat krank. Dazu haben Sie verschiedene Möglichkeiten:

    telefonisch: 08121 3765
    per E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
    per Schulmanager -> www.schulmanager-online.de


  2. Bei längerfristigen Erkrankungen muss nach drei bis fünf Schultagen eine schriftliche Entschuldigung eingegangen sein, da nur die schriftliche Entschuldigung rechtsverbindlich ist. Hier haben Eltern eine sogenannte Bringschuld. Verspätet eingegangene Entschuldigungen muss die Schule nicht mehr akzeptieren.

  3. Unabhängig von der Anzahl der Fehltage muss Ihr Kind eine schriftliche Entschuldigung nachreichen, sobald es wieder in die Schule kommt. Einen möglichen Vordruck finden Sie hier: Entschuldigung bei Abwesenheit. Im Falle einer hohen Anzahl von Fehltagen behalten wir uns vor, ärztliche Bescheinigungen oder ärztliche Atteste einzufordern. In besonders schwerwiegenden Fällen schalten wir den Amtsarzt ein.